Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. AUFTRAG

1.1 Die Herstellung, Bearbeitung und Auswahl der Fotos, insbesondere der Bildlook, steht im freien künstlerischen Ermessen und Gestaltungsspielraum des Fotografen. Diesbezügliche Reklamationen sind daher ausgeschlossen. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar zur Verfügung gestellt werden.

1.2 Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.

2. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

2.1 Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie unter dem Punkt Vergütung und Zahlung aufgeführt.

2.2 Bei Vertragsunterzeichnung wird die unter dem Punkt Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen genannte Anzahlung fällig. Dieser Betrag wird spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung fällig, der Restbetrag ist spätestens 7 Tage nach dem Hochzeitstag ab Rechnungsstellung fällig. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

2.3 Bei Änderungen am Auftrag und zeitlicher Überschreitung der vereinbarten Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

2.4 Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

2.5 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. NUTZUNGS UND URHEBERRECHTE

3.1 Urheber der während der Hochzeitsreportage entstandenen Lichtbilder ist und bleibt der Fotograf.

3.2 Die Lichtbilder dürfen von dem Brautpaar ausschließlich für private Zwecke (z.B. Fotoalben und Social Media-Profile) genutzt werden (einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht). Jede darüber hinausgehende, insbesondere kommerzielle Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf ist an geeigneter Stelle als Urheber der Lichtbilder anzugeben.

3.3 Die Lichtbilder dürfen nur in unveränderter Form verwendet werden. Die Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder, insbesondere durch Composings, Montagen, Fotofilter oder sonstige Manipulationen der Lichtbilder bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

3.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf das Brautpaar über.

3.5 Das Brautpaar hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Fotos im Rohformat.

4. ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 Der Fotograf liefert je nach Paket eine Wedding Box mit ausgewählten Fotoabzügen innerhalb von max. 8 Wochen nach der Hochzeit.

4.2 Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer persönlichen Onlinegalerie mit den bearbeiteten Bildern in hochauflösendem JPG-Format. Diese Online Galerie steht mindestens 1 Jahr zur Verfügung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden.
Die Galerie kann auf Wunsch mit einem Passwort geschützt werden.

4.3 Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum des Fotografen.

4.4 Die Leistungen des Fotografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne den Fotografen auf etwaige Mängel hinzuweisen.

5. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

5.1 Mit fristgerechter Bestätigung des Angebots gilt der Termin – für beide Seiten – als verbindlich gebucht. Ist dies nicht der Fall, ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5.2 Erfolgt eine Kündigung des Auftrages durch das Brautpaar aufgrund nicht vom Fotografen zu vertretenen Gründe, so bleibt es zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:

Bis zu drei Monaten vor Beginn der Hochzeit, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Anzahlung verpflichtet; diese wird von dem Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.

Erfolgt die Kündigung weniger als drei Monate vor Beginn der Hochzeit, steht dem Fotografen die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.

In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotograf kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.

6. HAFTUNG

6.1 Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet der Fotograf für eigenes Verhalten oder für das Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insoweit haftet der Fotograf auch für einfache Fahrlässigkeit.

6.2 Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die weder vom Fotografen noch vom Brautpaar zu vertreten sind, befreien die Parteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen sind die Parteien nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Der Fotograf wird im Falle höherer Gewalt eine bereits gezahlte Anzahlung unmittelbar erstatten.

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

7. RECHTE AM EIGENEN BILD / EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

7.1 Es gilt das beidseitige Nutzungsrecht. Das bedeutet der Fotograf und das Brautpaar dürfen die Bilder für digitale Medien (z.B. Social Media, Web) und Print nutzen.
Der Fotograf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für den Fotografen dient.

7.2 Sollte sich der Auftraggeber nach der Bildübergabe für ein exklusives Nutzungsrecht entscheiden, wird dies zusätzlich mit dem Honorar der Hochzeitsreportage vergütet.

7.3 Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie dem Fotografen rechtzeitig mit. 


7.4 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner etc. dürfen nach Absprache mit dem Auftraggeber die Fotos unter Namensnennung des Fotografen für Eigenwerbung in digitalen Medien (Social Media, Website etc.) nutzen.

8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES BRAUTPAARES

8.1 Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

8.2 Das Brautpaar stellt dem Fotografen Essen und Getränke während der Hochzeitsreportage in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und gewährt angemessene Pausen.

8.3 Das Brautpaar stellt sicher, dass an den jeweiligen Lokalitäten das Fotografieren erlaubt ist.

8.4 Das Brautpaar stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen teilen sie dem Fotografen rechtzeitig mit.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

9.3 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat diese zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit ihrer Geltung einverstanden.

9.4 Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.